Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) kann ein gekündigter Arbeitnehmer eine Entschädigung vom Arbeitgeber erhalten, wenn er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Diese Entschädigung löst kein Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Abfindung aus, das heißt:
WeiterlesenSchlagwort: Kündigungsschutzklage
Vom Regen in die Traufe
Das Recht falsch angewendet Balko Klattmor ist eine ausgedachte Person. Die Geschichte aber ist wahr. Jemand anders hat sie so ähnlich erlebt. Sieben Jahre hatte Balko Klattmor beim Reinigungsunternehmen gearbeitet, gut 30
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