Ein unter Laktoseintoleranz leidender Hartz-IV-Empfänger hat keinen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs für eine laktosefreie Ernährung. Es sei möglich, sich laktosefrei zu ernähren, ohne dass hierdurch krankheitsbedingte Mehrkosten gegenüber einem Gesunden entstünden,
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