Wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen erstmals obergerichtlich entschieden hat, muss das Jobcenter die Kosten für Schulbücher als Mehrbedarfsleistungen übernehmen. Die Richter sahen diese Kosten nicht ausreichend abgedeckt. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 11.12.2017 – Az.:
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