Die Einspeisevergütung aus einer Photovoltaikanlage ist kein Erwerbseinkommen – Die Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ist ohne Abzug der Erwerbstätigenfreibeträge auf ALG II / Bürgergeld anzurechnen. Auch die steuerrechtlich im Wege
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