Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, so heißt es im Bundesurlaubsgesetz. Wenn der Resturlaub bis zum Jahresende aus wichtigen Gründen nicht genommen werden kann, dann kann er ins Folgejahr übertragen
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Resturlaub ins nächste Jahr übertragen
Jahresurlaub ist eigentlich im laufenden Jahr zu nehmen, sonst verfällt er. Im laufenden Arbeitsverhältnis wird der Urlaub entweder genommen oder er verfällt, auszahlen lassen geht nicht. Können Sie den Urlaub nicht rechtzeitig
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