Wer wegen eines vorhandenen Vermögens keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters hatte, muss das unberechtigt erhaltene Alg II (Hartz IV) einschließlich der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zurückbezahlen. Die Pflicht zur
WeiterlesenSchlagwort: Rückzahlung
Rückzahlung von Alg II bei übersteigendem Vermögen
Vermögen oberhalb des Vermögensfreibetrages steht dem Bezug von Arbeitslosengeld II im Wege. Solange dieses Vermögen nicht verbraucht ist, hat ein Arbeitsloser oder Geringverdiener keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Alg II oder Hartz
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