Seit dem 1. Januar 2017 kann die Beitragspflicht für Rundfunk und Fernsehen bis zu drei Jahre rückwirkend erlassen werden. So steht es jetzt in § 4 Absatz (4) Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.
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Stichtag beachten!
● Erstattung der Rundfunkgebühren auch nachträglich möglich ● von Gerrit Hoekman Manchen ist es vielleicht noch gar nicht aufgefallen: Im Januar 2013 hat Deutschland das Gebührensystem für Rundfunk und Fernsehen umgestellt. Musste bis
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