Laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts handelt es sich auch bei Honorarpflegekräften um abhängig Beschäftigte. Deswegen müssten die Betreiber von Pflegeheimen auch Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Nach Honorar bezahlte Freiberufler werden von Pflegeheimen gerne zeitlich
WeiterlesenSchlagwort: Scheinselbstständigkeit
BSG: Auf Honorarbasis arbeitende Ärzt*innen sind nicht selbstständig
Laut Entscheidung des Bundessozialgerichts gelten Ärzt*innen, die auf Honorarbasis in Krankenhäusern arbeiten, nicht als selbstständig. Damit sind sie sozialversicherungspflichtig. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass Honorarärzt*innen in der Regel fest in die
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