Wenn ein sexueller Übergriff gegenüber einer anderen Angestellten lange nach der Tat – im strittigen Fall ein Jahr später – der Betriebsleitung bekannt wird, dann ist dennoch eine fristlose Kündigung berechtigt. Landesarbeitsgericht
WeiterlesenWenn ein sexueller Übergriff gegenüber einer anderen Angestellten lange nach der Tat – im strittigen Fall ein Jahr später – der Betriebsleitung bekannt wird, dann ist dennoch eine fristlose Kündigung berechtigt. Landesarbeitsgericht
Weiterlesen