Die Verbraucherzentrale NRW hat einen besseren Schutz bei drohenden Stromsperren erstritten: Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf dürfen Energieversorger bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben. Energieversorger müssen Haushalten vor einer Stromsperre
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