Ein Gastbeitrag von Frank Biermann. Im Jahr 2018 standen in Nordrhein-Westfalen 1,7 Millionen Erwerbstätige in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Zu den atypisch Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden
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