Sozialleistungsträger müssen umfassend über alle in Frage kommenden Leistungsansprüche beraten. Tun sie das nicht, entsteht möglicherweise ein Anspruch auf Schadensersatz. Ein Behinderter hatte im Sozialamt Grundsicherung wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung beantragt. Das
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