Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Wird aber ein Betrieb umstrukturiert, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen passenden Arbeitsplatz zu schaffen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Geklagt hatte ein schwerbehinderter Mann aus Nordrhein-Westfalen.
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