Telefon und Internet stellen das Grundbedürfnis nach Kommunikation sicher. Bei einem Umzug zählen Anschlusskosten dafür zu den Umzugskosten und können im Rahmen des Alg II vom Jobcenter übernommen werden. LSG Berlin-Brandenburg, L
WeiterlesenSchlagwort: Umzugskosten
Umzugskosten bei Aufforderung zur Mietkostensenkung
Sieht das Jobcenter einen Umzug als notwendig an und sagt die Kostenübernahme zu, dann gehören dazu auch die Kosten für den neuen Telefon- und Internetanschluss und für den Nachsendeantrag. Bundessozialgericht, B 14
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