Ein Arbeitsuchender, der in einem Unternehmen einen „Probearbeitstag“ verrichtet und sich dabei verletzt, ist gesetzlich unfallversichert. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Der*die Kläger*in sei zwar nicht offiziell Beschäftigte*r des Unternehmens gewesen. Aber
WeiterlesenSchlagwort: Unfallversicherung
Urteil: Unfallschutz greift nicht beim Besorgen eines „Coffee-to-go“
Das Besorgen eines „Coffee-to-go“ auf einem Betriebsweg ist im Regelfall nicht versichert. So entschied das Landessozialgericht Erfurt am 21.03.2019, in einem Fall in dem eine versicherte Arbeitnehmerin, vor dem Betreten einer Bäckerei
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