Behörden und Sozialgerichte müssen Unterhaltstitel nicht ungeprüft übernehmen, wenn diese offensichtlich nicht den gesetzlichen Unterhaltspflichten entsprechen. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit einem jüngst veröffentlichten Urteil entschieden. Der Senat hat die Revision
Weiterlesen