Wenn Beschäftigte aus dem Arbeitsleben ausscheiden und in Rente gehen, dann haben sie vielleicht noch einen Restanspruch auf Urlaub, den sie nicht mehr nehmen können. Dieser Urlaub muss dann als sogenannte Urlaubsabgeltung
WeiterlesenSchlagwort: Urlaubsabgeltung
Verjährung des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung
Besteht beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis noch ein Anspruch auf Resturlaub, dann ist er abzugelten, auch für vorherige Jahre. Der Anspruch kann jedoch nach den Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verjähren. Verjähren
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