Wer Leistungen nach Hartz IV beantragt, muss gegebenenfalls nachweisen, dass er seine Hilfebedürftigkeit nicht durch „sozialwidriges Verhalten“ selbst herbeigeführt hat. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen. Ein Selbständiger beantragte 2013 Unterstützung beim Jobcenter,
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