Das Sozialamt ist nicht verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung eines Receivers zum Empfang des digitalen Antennenfernsehens DVB-T2 HD zu übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Berlin mit Eilbeschluss vom 28. Februar 2017 entschieden. Die Kosten seien aus der Regelleistung zu tragen. Dies gelte auch für die anfallenden Gebühren für den Empfang privater Fernsehprogramme.
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 28.02.2017; Az.: S 146 SO 229/17 ER
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