Sieht das Jobcenter einen Umzug als notwendig an und sagt die Kostenübernahme zu, dann gehören dazu auch die Kosten für den neuen Telefon- und Internetanschluss und für den Nachsendeantrag.
Bundessozialgericht, B 14 AS 58/15 R vom 10.8.2016
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024