Von einer psychisch kranken Frau kann nicht einfach der Verkauf ihres eigentlich zu großen Eigenheims verlangt werden, wenn dieser Verlust ihrer Wohnung ihre Krankheit verschlimmert. Die psychische Situation ist zu berücksichtigen. Bevor das Sozialamt Sozialhilfe verweigert, ist zunächst zu klären, ob das Haus überhaupt verkauft werden kann oder wieweit es zu beleihen ist, wenn die Frau weiter dort leben wird.
Bundessozialgericht, B 8 SO 15/15 R vom 9.12.2016 (Mitteilung des Gerichts)
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Steuerliche Absetzung von Beiträgen zur privaten Altersversorgung - 28.10.2024
- Demokratisierer im Kunstzirkus - 24.10.2024
- Das Berliner Grundeinkommen - 22.10.2024