Urteile

Urteil zum Nichtantritt einer Stelle außerhalb des Tagespendelbereichs

Der Nichtantritt einer Stelle außerhalb des Tagespendelbereichs ist kein sozialwidriges Verhalten nach § 3 4 S GB I I. Voraussetzung ist, dass der oder die Leistungsberechtigte am Beschäftigungsort aufgrund fehlender finanzieller Mittel keine Wohnung abgelehnt hat.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – L 11 AS 336//21