Im Februar trat eine neue Regelung für Medikamente in Apotheken in Kraft. Dabei geht es um die Zuzahlungen.
Bisher sah die Regelung vor, dass diese pro Packung zu zahlen sei, unabhängig von der Packungsgröße. So konnte es passieren, dass eine Großpackung nicht, mehrere Kleinpackungen desselben Medikaments jedoch vorrätig waren und beispielsweise Tabletten in zwei statt einer Schachtel überreicht wurden.
Auf diese Art verdoppelte sich sogleich die Höhe der Zuzahlung. Die neue Regelung richtet sich nun nach der Medikamentenmenge und nicht mehr nach der Anzahl der Packungen. Stehen also, ein Beispiel, „20 Stück“ auf dem Rezept, ist es jetzt egal, ob man/frau eine oder bis zwanzig Packungen bekommt, der Zuzahlungspreis bleibt in jeder der theoretisch zwanzig Fälle gleich teuer.
(Bild: pixabay)
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