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Volkshochschulen: Allgemeinbildung muss steuerfrei bleiben!

Die Volkshochschulen in Deutschland befürchten eine stärkere steuerliche Belastung der allgemeinen Weiterbildung in erheblichem Ausmaße. Sie werten die geplante Neufassung des Umsatzsteuergesetzes als „schweren Schlag gegen alle bildungspolitischen Absichtserklärungen der Bundesregierung, die Chancengerechtigkeit durch ein offenes, allen Bevölkerungsgruppen zugängliches System des lebenslangen Lernens zu verbessern“, das schreibt der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) in einer Presseerklärung.

Bald leere Ränge in den Veranstaltungen der VHS in Münster? Foto: Jan Große Nobis.

„Wir alle müssen fortwährend bereit sein, Neues zu lernen, um die Welt um uns herum zu verstehen und um mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten“, sagt der Vorsitzende des DVV, Martin Rabanus. „Den Menschen, die sich dieser Herausforderung stellen wollen, tiefer in die Tasche zu greifen, ist absolut kontraproduktiv.“

Die Verteuerung der Weiterbildung treffe vor allem Einkommensschwache

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den parlamentarischen Weg gebracht, der die Richtlinien für eine Steuerbefreiung von Weiterbildung verschärft. Sicher von der Umsatzsteuer befreit sind demnach in Zukunft nur noch solche Kurse, die beruflich unmittelbar verwertbar sind oder der Sphäre des Schul- und Hochschulunterrichts zugeordnet werden können. Je nach Auslegung der Steuerbehörden könnten viele allgemeinbildende Kurse künftig als reine Freizeitgestaltung gelten und steuerlich belastet werden. „Volkshochschulen könnten gezwungen sein, die Kursgebühren entsprechend anzuheben“, erklärt der DVV-Vorsitzende. Die Verteuerung der Weiterbildung treffe vor allem Einkommensschwache, die sich vielfach ohnehin abgehängt fühlen.

Es könnten leicht rund zwei Millionen vhs-Teilnehmer*innen erheblich stärker zur Kasse gebeten werden

Bei strenger Auslegung des Kriteriums der beruflichen Verwertbarkeit könnten leicht rund zwei Millionen vhs-Teilnehmer*innen erheblich stärker zur Kasse gebeten werden, nämlich beispielsweise jene, die Bildungsangebote zur Förderung ihrer Gesundheit besuchen, wenn nicht anerkannt wird, dass solche Kurse mittelbar auch die berufliche Leistungsfähigkeit stärken. Aus Sicht der Volkshochschulen ist eine Trennung von beruflicher und allgemeiner Weiterbildung längst überholt und in der Praxis kaum möglich.

Auch Hunderttausenden Teilnehmer*innen politischer Weiterbildungsangebote könnten höhere Kursgebühren drohen, wenn man ihren Kursbesuch als reines Privatinteresse einstuft und die Qualifizierung für mehr gesellschaftliche Mitwirkung, für ehrenamtliches Engagement und damit für die Stärkung des Gemeinwesens vor Ort nicht als umsatzsteuerbefreiendes Kriterium wertet. „Vor dem Hintergrund zunehmender politischer Polarisierung und des Erstarkens populistischer Strömungen halten Volkshochschulen eine stärkere Förderung politischer Aufklärung und des zivilgesellschaftlichen Engagements für dringend geboten“, betont Rabanus. „Es ist schon jetzt schwer genug, Menschen für Angebote der politischen Bildung zu gewinnen. Diese auch noch zu besteuern, wäre absurd.“

Es besteht die Gefahr, dass sich auch die digitale Kluft in Deutschland weiter vergrößert

Weil auch Rentner*innen künftig zur Kasse gebeten werden könnten, weil sie nicht mehr aktiv im Erwerbsleben stehen, besteht die Gefahr, dass sich auch die digitale Kluft in Deutschland weiter vergrößert. Dabei hatte die Bundesregierung noch im Koalitionsvertrag erklärt: „Wir lassen ältere Menschen bei der Digitalisierung nicht allein.“

Der DVV und weitere öffentliche Weiterbildungsträger haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Änderung der Umsatzsteuerregelung abgegeben: „Keine neuen Steuern für die Weiterbildung!“.

Unterzeichner*innen der Stellungnahme sind die KEB Deutschland, die Deutsche Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung (DEAE), der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV), der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und vom DVV getragene Bundesarbeitskreis Arbeit und Leben, der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) sowie der Verband der Bildungszentren im ländlichen Raum.

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