Ab 1. April können Unternehmen das Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmer beantragen, deren Job durch den Strukturwandel bedroht ist.
Denn ein Strukturwandel hat häufig den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Mit dem Qualifizierungsgeld soll als Gegenmaßnahme eine Weiterbildung ermöglicht werden. Damit stehen den Arbeitnehmern neue Aufgabenbereiche offen, sie können weiter im Unternehmen beschäftigt bleiben. Wie beim Kurzarbeitergeld werden dann 60% des Nettolohns gezahlt.
Für eine Zahlung gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen, z.B., dass die berufliche Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst. Damit soll die Qualität der Weiterbildung gewährleistet werden; diese müssen nicht an einem Stück absolviert werden.
(Bild: pixabay)
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