Wohngeld-Nachzahlungen sind bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) als Einkommen zu berücksichtigen.
Landessozialgericht Bayern – L 16 AS 339/22
Wohngeld-Nachzahlungen sind bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) als Einkommen zu berücksichtigen.
Landessozialgericht Bayern – L 16 AS 339/22