Wohngeld-Nachzahlungen sind bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) als Einkommen zu berücksichtigen.
Landessozialgericht Bayern – L 16 AS 339/22
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024