Wer auf Arbeitslosengeld angewiesen ist und künftig schnell Bargeld benötigt, etwa wenn ein Antrag noch nicht beschieden ist, der Kühlschrank aber defekt, oder man über kein eigenes Konto verfügt, soll nach dem Willen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sein Geld direkt an der Supermarktkasse ausgezahlt bekommen.
Bis jetzt unterhalten Jobcenter und Agenturen zu diesem Zweck Auszahlungsautomaten. Bundesweit knapp über 300. Die BA will an den eigenen Standorten deren Wartungsverträge nach Ende 2018 nicht mehr verlängern, die Automaten nach und nach abbauen.
Bereits jetzt war es an Kassen möglich, Onlinerechnungen zu begleichen und Geld vom eigenen Konto abzubuchen. Hinzu kommt nun die Barauszahlung an Leistungsempfänger gegen Vorlage eines Zahlscheins. Hiermit lagert die BA eine ihrer Kernaufgaben an externe Dienstleister aus. Da wundert es nicht, dass Kritik nicht lange auf sich warten ließ. Neben offensichtlichen Bedenken bei Thema Datenschutz steht die berechtigte Frage im Raum, ob die BA diese hoheitlichen Aufgaben überhaupt an Dritte auslagern darf.
Zudem fürchten viele eine zusätzliche Stigmatisierung von Leistungsbeziehern, da Anonymität an der vollbesetzten Supermarktkasse kaum zu gewährleisten ist.
Dem hält die Firma Cash Payment Solutions aus Berlin, die für die Abwicklung der Transaktionen verantwortlich sein soll, entgegen, dass die entsprechenden Zahlscheine sich nicht von denen unterscheiden, die für eine Barabhebung vom Girokonto genutzt würden. Nun gut. Weiß es halt „nur“ das Kassenpersonal.
An der Stelle sollte sich jeder fragen, wie häufig er schon Mitmenschen mit DIN A4 Blättern an der Kasse von REWE gesehen hat, die nur mal eben an ihr Konto wollen. Es dürften – geht es nach den Plänen der BA – bald deutlich mehr werden.
Marian Swolinski
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