Die Sozialpolitiker*innen verändern die Gesetze schneller, als sie vom Staat veröffentlicht werden können. Das hat mit Rechtsvereinfachung oder Rechtssicherheit nichts zu tun.
Von Arbeitslosen und Armen verlangt der Staat, dass sie sich stets entsprechend der gesetzlichen Regeln verhalten. Dass man eine Regel nicht kennt, wird regelmäßig nicht als Entschuldigung akzeptiert. Hartz IV, auch als Sozialgesetzbuch II (SGB II) bekannt, – also das Gesetz für Arme und Arbeitslose – ist jedoch kaum ein Beispiel für verlässliche Regeln. Das sogenannte „Rechtsvereinfachungsgesetz“ war laut Aussage von Harald Thomé (Tacheles-Sozialhilfe) die 75. Änderung des Hartz IV. Nach dem Rechtsvereinfachungsgesetz gab es übrigens schon die nächste Änderung des Gesetzes, verkündet im Bundesgesetzblatt am 31. Juli 2016.
Die Bundesregierung bzw. das Bundesjustizministerium veröffentlichen alle Gesetze im Internet. Die VerwalterInnen dieser Seite kommen mit den Gesetzesänderungen nicht nach. Das sogenannte Rechtsvereinfachungsgesetz ist am 26. Juli 2016 verkündet worden und am 1. August 2016 in Kraft getreten. Am 24. August 2016 hat das SGB II auf www.gesetze-im-internet.de immer noch nicht die seit 1. August 2016 gültige, neu beschlossene Form. Beispielsweise erscheint am 24. August 2016 der § 1 zwar schon in der geänderten, neugültigen Form, der § 5 aber immer noch in der veralteten Fassung, die vor dem 1. August 2016 gegolten hat. Der Staat blickt bei seinen Gesetzen offenbar selbst nicht mehr durch.
Das häufige Drehen am Gesetz gibt keine Rechtssicherheit, sondern so entsteht eher der Eindruck von Willkür oder Bananenrepublik. „Rechtsvereinfachungsgesetz“ als Name dafür verhöhnt alle, die von dem Gesetz betroffen sind. (avo)
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